Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Jobbest (Anbieter) und Auftraggeber:innen (Unternehmen) sowie die unentgeltliche Vermittlung gegenüber Bewerber:innen.
1. Geltungsbereich & Begriffe
Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen der Personalvermittlung Jobbest (Kleinunternehmer nach § 19 UStG) gegenüber a) Auftraggeber:innen (Unternehmen) sowie b) Bewerber:innen. Entgegenstehende Bedingungen der Auftraggeber:innen werden nur anerkannt, wenn Jobbest deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
„Vermittlung“ meint die Identifikation, Ansprache, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidat:innen sowie die Begleitung im Auswahlprozess bis zum Vertragsabschluss.
2. Leistungen von Jobbest
- Bedarfsanalyse, Profilschärfung und Beratung zum Anforderungsprofil
- Active Sourcing, Netzwerkansprache, Veröffentlichung von Stellen (optional)
- Vorauswahl (Screening), Qualifikations- und Motivationsprüfung
- Vorstellung geeigneter Kandidat:innen (Shortlist) inkl. Profilunterlagen
- Koordination von Interviews, Einholung von Feedback
- Begleitung bis zur Entscheidung; optional Onboarding‑Support
Kein Erfolgsschuldverhältnis: Jobbest schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, nicht den Abschluss eines Arbeitsvertrags.
3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen
- Übermittlung wahrheitsgemäßer Angaben zum Unternehmen, zur Position und zu Rahmenbedingungen (Gehalt/Arbeitszeit/Ort etc.).
- Zeitnahe Rückmeldungen zu Profilen und Interviews (i. d. R. innerhalb von 5 Werktagen).
- Unverzügliche Mitteilung, wenn mit einer von Jobbest vorgestellten Person ein Vertrag geschlossen wurde (auch bei späterem Eintritt innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung).
- Vertrauliche Behandlung der Kandidat:innenprofile; Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung von Jobbest.
4. Vergütung (Provision) & Fälligkeit – <em>für Unternehmen</em>
Die Provision bemisst sich am vereinbarten Brutto‑Jahreszielgehalt (OTE) der eingestellten Person (Fixgehalt zzgl. planbarer variabler Bestandteile; bei Teilzeit anteilig). Es gelten folgende Sätze:
- 25 % bis einschließlich 64.999,99 EUR Jahreszielgehalt
- 35 % ab 65.000 EUR oder bei leitenden/Führungspositionen (z. B. Teamleitung, Management, Bereichsleitung)
Mindesthonorar: Unabhängig von den vorstehenden Prozentsätzen gilt je Einstellung ein Mindesthonorar von 6.000 EUR als vereinbart.
Fälligkeit: Die Vergütung ist in voller Höhe mit Vertragsunterschrift der eingestellten Person fällig; Zahlungsziel 14 Tage netto.
Rückvergütung/Garantie: Eine Rückvergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichende Garantien (z. B. Nachbesetzung) gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
Kleinunternehmerhinweis: Jobbest wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; ein Umsatzsteuerausweis erfolgt nicht.
5. Vermittlungsschutz & Umgehungsverbot
Stellt die Auftraggeber:in eine von Jobbest vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung ein – auch auf einer anderen Position oder über verbundene Unternehmen – gilt dies als durch Jobbest vermittelt, und die vereinbarte Vergütung wird fällig.
6. AGB für Bewerber:innen (kostenfrei)
- Die Vermittlung für Bewerber:innen ist kostenfrei (§ 296 SGB III findet keine Anwendung).
- Bewerber:innen versichern die Richtigkeit ihrer Angaben und bevollmächtigen Jobbest, Unterlagen an ausgewählte Unternehmen weiterzugeben.
- Es besteht kein Anspruch auf Vorstellung oder Einstellung.
- Bewerbungen können jederzeit zurückgezogen werden; bereits erfolgte Weitergaben bleiben hiervon unberührt.
7. Vertraulichkeit & Datenschutz
Jobbest und die Auftraggeber:innen behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zum Zweck der Besetzung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
8. Haftung
Jobbest haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Erfolgshaftung für die tatsächliche Einstellung oder Verbleibdauer besteht nicht.
9. Laufzeit, Kündigung
Rahmenverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Laufende Einzelaufträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10. Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand: – soweit zulässig – Hamburg.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 04.11.2025
